Alle Tore, die nach dem 01.Mai 2005 in den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union gebracht werden, müssen sich an die Anforderungen der EU-Normen und Standards halten.
Dies bedeutet für Verbraucher mehr Schutz und Sicherheit durch klare Verantwortungsbereiche der Hersteller, Verarbeiter und Monteure, die verpflichtet sind, aufgrund der DIN EN 13241-1 Norm zu arbeiten und bei fehlerhafter Ausführung zu Verantwortung gezogen werden können.
Die Norm erleichtert natürlich auch den Warenverkehr im EG-Raum für Hersteller von Torsystemen und Anlagen.
Anstatt mehrerer Normen für die Regelung von Torsystemen und Toranlagen ohne Feuer und Rauchschutzeigenschaften klärt jetzt eine einzige Produktnorm „DIN EN 13241-1“ umfassend alle Regelungen innerhalb der EU für Tore und Anlagen.
Was regelt die DIN EN 13241-1
Die Produktnorm betrifft alle Tore und Torsysteme ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften.
Die Norm definiert die Sicherheits- und Leistungsanforderungen für alle Toranlagen und Rollgitter in industriellen, gewerblichen und privaten Wohnbereichen, die kraft- oder handbetätigt werden und dafür vorgesehen sind, als Zugang für Fahrzeuge und Waren zu dienen, die von Personen geführt oder begleitet werden.
Diese Norm betrifft auch Schranken für Verkehrswege, sofern Personenverkehr vorhanden ist und es sich nicht ausschließlich um Fahrzeugverkehr handelt.
Die Anforderungen an Toranlagen und Torsysteme
Tore müssen als Bauprodukte den Anforderungen an die Gerbrauchtauglichkeit für den dauerhaften Einsatz in Bauwerken des Hoch- und Tiefbaus, den EU-Richtlinien für Bauprodukte entsprechen. Toranlagen fallen zusätzlich unter die EU-Richtlinie für Maschinen. Handelt es sich um kraftbetätigte Toranlagen muss weiterhin die EU-Richtlinie für Niederspannung erfüllt werden und die EU-EMV-Richtlinie eingehalten werden.
Ein Hersteller muss für Tore, Toranlagen und Torsysteme alle notwendigen Produkteigenschaften für den jeweiligen Anwendungsfall nachweisen und diese durch die CE-Kennzeichnung der Toranlage bestätigen und alle Werte und Klassifizierungen auf dem Typenschild oder den mitgelieferten Dokumenten auflisten.
Die Produkteigenschaften für eine CE-Kennzeichnung von Toren und Toranlagen:
- Wasserdichtheit
- Freisetzung gefährlicher Substanzen
- Widerstand gegen die Last von Wind
- Wärmewiderstand
- Luftdurchlässigkeit
- Widerstand gegen dauerhafte Wassereinwirkung
- Sicheres Öffnen und Schließen
- Betriebskräfte
Es werden innerhalb der Norm vier Teilbereiche für Toranlagen, Torsysteme und Tore unterschieden:
- Technologie
- Umwelt
- Sicherheit
- Elektrisch
Technologie
Die Technologienorm dient dazu, für Produkte, Bauteile und Bauarten einheitliche Begriffe in der Europäischen Gemeinschaft zu finden, um die Leistungs- und Sicherheitsanforderungen zu vereinheitlichen.
Umwelt
Die Umweltnormen beschreibt die Eigenschaften und Anforderungen gegen Witterungs- und Umwelteinflüsse wie Luft, Wind, Wasser und Temperatur.
Sicherheit
Die Sicherheitsnormen dienen primär dem Schutz von Personen, die in Kontakt mit dem Tor kommen oder sich in der Nähe der Toranlage aufhalten. Zusätzlich zu den Sicherheitsanforderungen für Bauprodukte
- Gefahrenanalyse mit Dokumentation
- Beseitigung von Unfallrisiken
- Verhütung von Gefahren durch bewegliche Teile
- Gefahren durch herabfallende Teile
- Stabilität
- Material
- Steuerung, Sicherheit (Fehlersicherheit)
- Betriebsanleitung
Eine spezielle Norm im Bereich Sicherheit regelt die Kriterien für die Montage und Wartung von Toren, Toranlagen und Torsystemen.
Elektrisch
Die Elektrischen Normen orientieren sich weitestgehend an den Normen für private Haushaltsgeräte und entsprechen hier weitgehend den Sicherheitsnormen.
- Direkter und indirekter Berührungsschutz
- Schutz vor Temperaturen, Lichtbögen oder Strahlung
- Schutz bei vorhersehbaren Überbelastungen
- Keine Störung von anderen Geräten durch elektromagnetische Störstrahlung
- Sichere Funktion in normalem, elektromagnetischem Umfeld
Tor und Toranlagen – Normen im Überblick
- DIN EN 13241-1 Tore – Produktnorm – Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
Terminologie:
- DIN EN 12433-1 Tore – Terminologie – Teil 1: Bauarten von Toren
- DIN EN 12433-2 Tore – Terminologie – Teil 2: Bauteile von Toren
Umweltnormen
- DIN EN 12426 Tore – Luftdurchlässigkeit: Klassifizierung
- DIN EN 12427 Tore – Luftdurchlässigkeit: Prüfverfahren
- DIN EN 12428 Tore – Wärmedurchgangskoeffizient: Anforderungen an die Berechnung
- DIN EN 12424 Tore – Widerstand gegen Windlast: Klassifizierung
- DIN EN 12444 Tore – Widerstand gegen Windlast: Prüfung und Berechnungen
- DIN EN 12425 Tore – Widerstand gegen eindringendes Wasser: Klassifizierung
- DIN EN 12489 Tore – Widerstand gegen eindringendes Wasser: Prüfverfahren
Sicherheitsnormen
- DIN EN 12453 Tore – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore: Anforderungen
- DIN EN 12445 Tore – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore: Prüfverfahren
- DIN EN 12604 Tore – mechanische Aspekte: Anforderungen
- DIN EN 12605 Tore – mechanische Aspekte: Prüfverfahren
- DIN EN 12635 Tore – Einbau und Nutzung
- DIN EN 12978 Türen und Tore – Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen und Tore: Anforderungen und Prüfverfahren
Elektrische Normen
- EN 60335 – Allgemein
- EN 60335-2-95 – Privatbereich
- EN 60335-2-103 – Industrieller Bereich
Welche Dokumente müssen dem Kunden bzw. dem Betreiber ausgehändigt werden
Der Hersteller bzw. der Monteur muss dem Kunden folgende Dokumente für handbetätigte Toranlagen aushändigen.
- Die Konformitätserklärung nach DIN EN 13241-1
- Die Montageanleitung
- Die Bedienungsanleitung
- Die Wartungsanleitung
- Den Übergabeschein vom Kunden unterschrieben
Bei kraftbetätigten Toranlagen muss zusätzlich ein Prüfbuch mit übergeben werden.
Installation der Tore und Toranlagen.
Die TORE-Produktnorm schreibt auch klar vor, wer Tore und Toranlagen montieren darf. So dürfen Hilfskräfte nur unter Aufsicht eines erfahrenen Monteurs Toranlagen installieren, weil die Norm die Installation von Toranlagen nur durch erfahren Monteure für Toranlagen vorsieht.
Monteure müssen dafür sorgen, dass Kunden und Betreiber hinsichtlich der Vorschriften und Technik auf den neuesten Stand durch Anleitung und Schulung zu bringen sind.
Wartung von Toren und Torsystemen
Die Wartung darf nur durch Sachkundige und befähigte Personen erfolgen, die Aufgrund ihrer Tätigkeit, Erfahrung oder fachlichen Ausbildung für den Betrieb von Toranlagen und Systemen befähigt sind, den Zustand zu beurteilen.